Die Abiturnote in Baden-Württemberg besteht zu
- zwei Dritteln aus deinen Punkten in den Leistungs- und Basisfächern (Block I) und
- zu einem Drittel aus deinen Ergebnissen in den Abiturprüfungen (Block II).
Du hast das Abitur bestanden, wenn du insgesamt mindestens 300 (200 Punkte in Block I und 100 Punkte in Block II) Punkte erreichst. Die höchste erreichbare Punktzahl ist 900, wobei es die 1,0 bereits ab 823 Punkten gibt.
Bestandteile Abiturnote in Baden-Württemberg
Berechnung der Punktzahl in Block I
Block I besteht aus den 40 Kursen, die du einbringen musst, darunter 12 Leistungsfächer und 28 Basisfächer.
Von den 12 Leistungsfächern werden die Punktzahlen zweier Fächer (8 Kurse) doppelt gewertet. Welche zwei Leistungsfächer du doppelt einbringen möchtest, darfst du selbst wählen.
Deine Gesamtpunkzahl in Block I wird mit dieser Formel berechnet:
Gesamtpunktzahl = Punkte der 40 Kurse / 48
In der Formel wird durch 48 geteilt, da die durchschnittliche Punktzahl aus 40 Kursen und 8 doppelt gewerteten Leistungsfächern errechnet wird.
Insgesamt kannst du in diesem Block 600 Punkte erreichen. Es wird stets auf eine volle Punktzahl gerundet.
Berechnung der Punktzahl in Block II
Block II besteht aus den drei schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungsfächern.
Wenn du in einem Fach nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wirst, wird diese Punktzahl vierfach gewertet:
Gesamtpunktzahl Prüfungsfach = Prüfungsergebnis x 4
Hast du in einem Fach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegt, wird die schriftliche Prüfung zweifach, die mündliche Prüfung einfach gewertet und das Ergebnis geht dann ebenfalls in vierfacher Wertung in die Gesamtpunktzahl aus Block II ein:
Gesamtpunktzahl Prüfungsfach = (schriftlich x 2 + mündlich) / 3 x 4
Es wird auf eine ganze Zahl gerundet.
Du kannst selbst entscheiden, ob du in deinen schriftlichen Prüfungsfächern eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen möchtest, um deine Note zu verbessern. Darüber hinaus kann auch der Prüfungsausschuss eine zusätzliche mündliche Prüfung beschließen.
Sonderfall – Besondere Lernleistung
Abhängig von deiner Fächerwahl kannst du die besondere Lernleistung entweder in zweifacher Wertung in Block I oder, wenn alle Aufgabenfelder abgedeckt sind, in vierfacher Wertung in Block II einzubringen.
Wie wird die Abiturnote errechnet?
Formel zur Berechnung der Abiturnote
Die Formel zur Berechnung deiner Abiturnote in BW ausgehend von deiner Punktzahl lautet:
5,66 – (Gesamtpunktzahl : 180)
Die Durchschnittsnote wird nur auf eine Stelle hinter dem Komma errechnet, also wird nicht gerundet. Ab 823 Punkten ergibt sich eine 1,0.
Eine 0,7 oder 0,8 im Abitur ist übrigens durch viele 15 Punkte-Fächer zwar rechnerisch denkbar, wird jedoch auf dem Zeugnis dennoch nur als 1,0 vermerkt.
Tabelle zur Berechnung der Abiturnote
In der nachfolgenden Tabelle siehst du, mit welcher Punktzahl du welche Abiturnote bekommst.
Gesamtpunktzahl | Abiturnote |
---|---|
900 - 823 | 1,0 |
822 - 805 | 1,1 |
... | ... |
660 - 643 | 2,0 |
... | ... |
480 - 463 | 3,0 |
... | ... |
300 | 4,0 |
Erreichst du weniger als 300 Punkte, hast du das Abitur nicht bestanden. |
Welche Kurse müssen in die Abiturnote eingebracht werden?
Du musst insgesamt 40 Kurse einbringen, die 12 Kurse deiner drei Leistungsfächer und die folgenden Kurse, wenn du sie nicht als Leistungsfach belegt hast:
- 4 Kurse in Deutsch,
- 4 Kurse in Mathematik,
- mindestens 4 Kurse in einer Fremdsprache* (Pflichtunterricht ab der 8. Klasse),
- mindestens 4 Kurse in einer Naturwissenschaft*,
- 4 Kurse in Geschichte,
- die belegpflichtigen Kurse in Geografie und Gemeinschaftskunde,
- 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik und
- die Kurse deiner mündlichen Prüfungsfächer, wenn nicht bereits berücksichtigt.
Wenn du an einer Gemeinschaftsschule in Klasse 11 Französisch oder Spanisch als zweite Fremdsprache neu begonnen hast, musst du in den Jahrgangsstufen zwei von vier Kursen einbringen.
* Es müssen entweder in zwei Fremdsprachen oder in zwei Naturwissenschaften (oder einer Naturwissenschaft und Informatik bzw. einer Naturwissenschaft und Technik) jeweils vier Kurse eingebracht werden
Wann werde ich in Baden-Württemberg zur Abiturprüfung zugelassen?
Du wirst zu den Abiturprüfungen zugelassen, wenn du noch eine Chance hast, das Abitur zu bestehen. Das bedeutet, dass du in Block I mindestens 200 Punkte erreichen musst.
Außerdem darfst du in höchstens 8 deiner angerechneten Kurse (darunter höchstens 3 Kurse in Leistungsfächern) weniger als 5 Punkte haben.
Du darfst zudem in keinem belegpflichtigem Kurs 0 Punkte bekommen. Das gilt auch dann, wenn du den Kurs nicht anrechnen lassen möchtest.
Wann habe ich das Abitur in Baden-Württemberg bestanden?
Neben der Durchschnittsnote von mindestens 4,0 (mindestens 300 Punkte) gibt es weitere Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um das Abitur in Baden-Württemberg zu bestehen und die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
In der nachfolgenden Tabelle findest du eine Übersicht.
Block | Voraussetzungen |
---|---|
Block I | Du musst insgesamt mindestens 200 Punkte erreicht haben. |
Von deinen angerechneten Kursen darfst du in höchstens 8 Kursen (darunter höchstens 3 Kurse in Leistungsfächern) weniger als 5 Punkte haben. | |
Du darfst in keinem belegpflichtigem Kurs 0 Punkte bekommen haben. | |
Block II | Du musst mindestens 100 Punkte in den fünf Abiturprüfungen erreichen (Die Prüfungen werden vierfach gewertet, daher entspricht das durchschnittlich 5 Punkten.) |
Du musst drei deiner Abiturprüfungen (darunter in zwei Leistungsfächern) jeweils mindestens 5 Punkte (x 4 = mindestens 20 Punkte) erreichen. | |
Du darfst in keinem Prüfungsfach 0 Punkte bekommen. Falls eine deiner schriftlichen Prüfungen mit 0 Punkten bewertet wird, musst du eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen und dort mindestens 3 Punkte erreichen. In einer mündlichen Prüfung musst du immer mindestens einen Punkt bekommen, da du mündliche Prüfungen nicht mit einer zusätzlichen Prüfung verbessern kannst. |
Ein Ausgleich zwischen den Blöcken I und II ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich nicht zur Abiturprüfung zugelassen werde?
Wenn du nicht zu den schriftlichen Abiturprüfungen zugelassen wirst, kannst du
- entweder das zweite und das dritte Schulhalbjahr
- oder die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weiterem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum Ende des Schuljahres
- oder das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unterbrechung des Schulbesuchs
wiederholen.
Auch wenn bereits zu erwarten ist, dass du nicht zu den Prüfungen zugelassen wirst, kannst du auf Antrag mit Zustimmung der Schulleitung wiederholen.
Was passiert, wenn ich das Abitur nicht bestanden habe?
Wenn du das Abitur nicht bestanden hast, kannst du das dritte und das vierte Schulhalbjahr einmal wiederholen und die Abiturprüfungen erneut ablegen. Es müssen immer ganze Schulhalbjahre wiederholt werden, einzelne Kurse kannst du nicht wiederholen.
Hast du das Abitur bestanden und bist mit deiner Note unzufrieden, kannst du die Oberstufe nicht wiederholen.